VOB Gewährleistung: Mängelansprüche bei der Abnahme von Leistungen
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen ist ein umfangreiches, aber klar definiertes Thema. Hat ein Auftragnehmer seine Leistung fertiggestellt und wird diese vom Auftraggeber abgenommen, beginnt die Frist für Mängelansprüche. Die gesetzlichen Regelungen dafür definiert die VOB für Gewährleistungen. Was genau darin festgesetzt wird und was bei Mängeln und Schäden beachtet werden muss, erklären wir in unserem Blogbeitrag.
Themen in diesem Artikel:
Was regelt der § 13 der VOB/B?
VOB Gewährleistung: Wie werden Sachmängel in der VOB definiert?
Was passiert wenn Sachmängel auf die Anordnung oder Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entstanden sind?
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist bei Mängeln?
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Was passiert, wenn der Auftraggeber verlangt, Mängel zu beseitigen?
Haftet der Auftragnehmer lebens- oder gesundheitsgefährdende Mängel?
Was passiert bei einem wesentliches Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt?
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Was genau regelt der Absatz 13 der VOB/B?
Der § 13 der VOB/B definiert die gesetzlichen Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen bei der Abnahme von Bauleistungen. Demnach ist es die Pflicht des Auftragnehmers, alle von ihm verschuldeten Mängel zu beseitigen, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
VOB Gewährleistung: Wie werden Sachmängel in der VOB definiert?
Die Pflicht des Auftragnehmers ist es, seine Leistung zum Abnahmezeitpunkt dem Auftraggeber frei von Mängeln zu erbringen. Frei von Mängel bedeutet in diesem Kontext: Die Leistung hat die vereinbarte Beschaffenheit und entspricht anerkannten Regeln der Technik. Ist die Beschaffenheit nicht im im Vertrag vereinbart, dann gilt eine Leistung als mängelfrei, wenn sie sich für die gewöhnliche oder vom Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ebenfalls muss sie eine Beschaffenheit aufweisen, die mit gleichartigen Werken vergleichbar ist und die der Auftraggeber deshalb diesbezüglich erwarten kann.
Was passiert wenn Sachmängel auf die Anordnung oder Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entstanden sind?
Dies kann beispielsweise die vom Auftraggeber gelieferten Materialien und Bauteile sowie die Beschaffenheit von Vorleistungen anderer Unternehmen betreffen. In diesem Fall haftet aber trotzdem der Auftragnehmer, außer dieser macht eine Meldung beim Auftraggeber.
VOB Gewährleistung: Wie lange beträgt die Verjährungsfrist bei Mängeln?
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Verjährungsfrist. Ist dort keine vereinbart, gilt folgendes:
- Bauwerke: 4 Jahre
- Herstellung, Wartung, Veränderung von Sachen: 2 Jahre
- Feuerberührte Teile von Feuerungsanlagen: 2 Jahre
- Feuerberührte und abgasdämmende Teile industrieller Feuerungsanlangen: 1 Jahr
- Bei Teilen von maschinellen und elektrotechnischen sowie elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung die Funktionsfähigkeit sowie Sicherheit beeinflusst: 2 Jahre*
*Nur wenn der Auftraggeber die Wartung für die Verjährungsfristdauer dem Auftragnehmer nicht überträgt. Gilt auch wenn für weitere Leistungen eine Verjährungsfrist vertraglich festgesetzt ist.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist startet mit der Abnahme der gesamten Leistung. Nur im Falle von in sich abgeschlossenen Teilen der Leistungen beginnt sie schon bei der Teilabnahme.
Was passiert, wenn der Auftraggeber verlangt, Mängel zu beseitigen?
Dies kann der Auftraggeber nur innerhalb der Verjährungsfrist verlangen. Die Basis dieser Forderung muss eine vertragswidrige Leistung sein. Dann kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer diese Mängel auf seine Kosten beseitigt. Ist die Mängelbeseitigung vollbracht und der Arbeitgeber nimmt sie ab, beginnt für diese Leistung eine neue Verjährungsfrist von 2 Jahren, bzw. nach der jeweiligen Regelfrist der Leistung (siehe oben).
Wenn die Beseitigung des Mangels nicht zumutbar oder unmöglich ist bzw. sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet, kann der Auftragnehmer sie verweigern. In diesem Fall kann der Auftraggeber aber die Vergütung mindern (siehe dazu § 638 BGB).
VOB Gewährleistung: Haftet der Auftragnehmer für Mängel, die lebens- oder gesundheitsgefährdende Schäden hervorrufen?
Ja, der Auftragnehmer haftet, wenn diese schuldhaft, vorsätzlich oder fahrlässig von ihm verursacht wurden.
Was passiert, wenn bei einer baulichen Anlage (zur Herstellung, Änderung oder Instandhaltung der Leistung verwendet) ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit der Anlage stark beeinträchtigt?
Der Auftragnehmer muss den Schaden an der Anlage ersetzen, wenn er diesen Schaden verschuldet hat. Der Schaden der darüber hinaus geht, muss er aber nur dann ersetzen, wenn…
…er den Mangel durch den Verstoß gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Technik verursacht hat,
…wenn eine im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit fehlt und so der Mangel hervorgerufen wurde,
…wenn der Auftragnehmer den Schaden durch eine gesetzliche Haftpflichtversicherung (oder einem im Inland zum zugelassenen Versicherer) gedeckt hat/hätte decken können.
Achtung: Die Haftung kann in Sonderfällen eingeschränkt oder erweitert werden.
Weitere Informationen und einen ausführlichen Überblick zur VOB/B finden Sie hier:
Weitere Artikel in unserem Blog:
VOB A – Alles zum Thema des Teil A der Vergabe-und Vertragsordnung
VOB B – Alles zum Thema des Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung
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