Vander Elst Visum: Dienstleistungserbringung durch Drittstaatangehörige

Das Vander Elst Visum (auch ‚Visum nach Vander Elst‘) ist eine spezielle Regelung des EuGH. Es betrifft die Leistungserbringung von Drittstaatsangehörigen in einem EU-Mitgliedsstaat, beispielsweise Deutschland. In unserem Beitrag erklären wir, wann das Visum beantragt werden muss, welche Vorraussetzungen es gibt und welche Dokumente vorgelegt werden müssen.

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Van der Elst Visum

Unionsbürger vs. Drittstaatsangehörige – Wer benötigt denn ein Van der Elst-Visum?

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (auch ‚Unionsbürger‘) besitzen die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit in Deutschland. Deshalb können sie Leistungen nach denselben Regelungen und Bestimmungen wie deutsche Staatsbürger erbringen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Dienstleistungsunternehmen seinen Sitz oder zumindest eine Niederlassung in einem Land der EU hat.

Drittstaatsangehörige, also alle Angehörigen eines Nicht-EU-Staates, können nur mit einem Aufenthaltstitel einreisen und erwerbstätig werden. Wenn sie aber in einem EU-Mitgliedsstaat dauerhaft beschäftigt sind, also eine Arbeitserlaubnis haben, tritt die Regelung des Vander Elst Visums in Kraft. In diesem Fall benötigen die Arbeitnehmer aber keine zusätzliche Arbeitserlaubnis für die vorübergehende Leistungserbringung.

Vander Elst Visum: Rechtliche Grundlagen der EuGh-Regelung

Die Bestimmungen des Vander Elst Visums basieren auf der Grundlage der europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit, genauer auf den Grundsätzen der Vander-Elst Rechtssprechung des EuGH. Demnach sind Firmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union dazu berechtigt, Drittstaatsangehörige zur vorübergehenden Leistungserbringung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu entsenden. Dazu benötigt es keine Arbeitserlaubnis oder andere Genehmigungen, die das Beschäftigungsrecht betreffen, denn es besteht aktive Dienstleistungsfreiheit.

Staaten mit Visumspflicht für die Arbeit in Deutschland

Vor der Einreise muss trotzdem ein Visumverfahren für das Vander Elst Visum durchgeführt werden, wenn der Drittstaatsangehörige der Visumpflicht für Deutschland unterliegt. Dies ist aber abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers. Eine Übersicht darüber, welche Länder der Visumpflicht unterliegen, finden Sie auf der Homepage auswaertigesamt.de

 

Van der Elst

Die rechtlichen Grundlagen des Van der Elst Visums sollten bei der Beantragung unbedingt beachtet werden.

Vander Elst Visum: Ausnahmen der Regelungen

Nicht alle Entsendungen von Drittstaatsangehörigen benötigen das Vander Elst Visum. Ausgenommen sind u.a. folgende Fälle:

Fall: Firmeninterne Entsendung
Ein Drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer wird firmenintern entsendet, beispielsweise in eine Zweigstelle oder ein Tochterunternehmen, in der er vorübergehend eine Dienstleistung erbringen soll. Hier benötigt man in der Regel kein Visum.

Fall: Langfristige Aufenthaltsberechtigung
Ein Drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer besitzt für einen anderen Mitgliedstaat der EU eine langfristige Aufenthaltsberechtigung, also den ‚Daueraufenthalt EU‘. Für diesen Mitgliedsstaat soll der Arbeitnehmer nun eine temporäre Dienstleistung in Deutschland erbringen. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall kein Visum nach Vander Elst beantragen, wenn die Leistungserbringung nicht mehr als 3 Monate (innerhalb von 12 Monaten) dauert.

Voraussetzung für die Genehmigung des Visums

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit das Vander Elst Visum beantragt werden kann:

  • Der Drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer ist in einem Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in einem EU-Mitgliedsstaat ordnungsgemäß sowie dauerhaft beschäftigt.
  • Ebenfalls besitzt er in diesem EU-Mitgliedsstaat eine Arbeitserlaubnis
  • Die Dienstleistungserbringung dauert nicht länger als max. 90 Tage innerhalb von 12 Monaten

Der Antragsteller muss aber im entsendeten Land nicht schon einmal beschäftigt gewesen sein.

 

Vander Elst Visum: Erforderliche Dokumente

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen, denn das Visum wird sonst schnell abgelehnt. Die Unterlagen müssen im Original mit zwei Kopien jedes Dokuments vorliegen. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Der vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte Antrag zur Erteilung des Visums. Das Formular für den Antrag finden Sie hier. Der Antrag muss vom Antragsteller unterschrieben werden.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto des Arbeitnehmers. Eine genaue Auflistung der Anforderungen für biometrische Fotos finden Sie hier.
  • Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer, die min. 6 Monate über die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis ausreicht. (In den letzten 10 Jahren ausgestellt – 2 Kopien von allen Seiten mit Eintragungen machen!)
  • Aufenthaltserlaubnis (bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis), Beschäftigungserlaubnis und aktuelle Meldebescheinigung (muss min. 4 Wochen gemeldet sein) für den Aufenthaltsstaat. Muss bis nach Ende der Leistungserbringung gültig sein.
  • Dienstvertrag zwischen Drittbetrieb und Dienstleistungserbringer
  • Nachweis der Geschäftstätigkeit der Entsendefirma (aber nicht älter als 6 Monate)
  • Krankenversicherungsnachweis für die Dauer der Dienstleistungserbringung (im EU-Mitgliedsstaat des Dienstleistungserbringers und im Land, in das entsendet wird)

Darüber hinaus muss jeder Dienstleistungserbringer einzeln eine Bestätigung vorlegen, die folgende Punkte erhält:

  • Ordnungsgemäße Beschäftigung (Arbeitsvertrag, sozialversicherungsrechtliche Nachweise sowie Gehaltsabrechnungen)
  • (Voraussichtlicher) Beginn, (voraussichtliches) Ende sowie genauer Ort des Einsatzes
  • Kurze Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung

Beantragung des Vander Elst Visums: Zuständige Stelle

Das Vander Elst Visum kann man bei der deutschen Auslandsvertretung, also bei der Botschaft oder dem Konsultat des Heimatlandes, beantragen. Eine Übersicht über die Auslandsvertretungen in verschiedenen Ländern finden Sie auf der Internetseite auswaertigesamt.de

Wichtig ist es noch zu erwähnen, dass neben des Vander Elst Visums Unternehmen trotzdem auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Faktoren geprüft und dementsprechend Unterlagen vorgelegt werden müssen. Dazu gehört auch A1-Papiere und die Zollmeldung.

Weitere Informationen über das Vander Elst Visum erfahren Sie u.a. hier:

 


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