Ukraine-Krieg, Bau-Mindestlohn, Fachkräftemangel – das beschäftigt das Baugewerbe derzeit

Im Bauhauptgewerbe ist der Umsatz im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um ganze 20 % gestiegen. Gleichzeitig waren die Umsatzzuwächse in allen Bausparten im zweistelligen Bereich: Der Wohnungsbau verzeichnete ein Plus von 37,6 %, der Wirtschaftsbau 12 % und der öffentliche Bau 18,2 %. Auch die Auftragsentwicklung mit einem Plus um gut 9 Prozent bestätigte die hohe Nachfrage nach Bauleistungen.

Der Bau boomt noch immer – aber Fachkräfte fehlen weiterhin

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft fehlen bis 2030 über 170.000 Arbeitskräfte, bis 2035 sogar mehr als 250.000 – davon 200.000 nur im Ausbaugewerbe. Handwerksverbände berichten auch von einem deutlichen Rückgang der Zahl Auszubildender. „Während im Jahr 2005 noch 163.000 junge Menschen eine Ausbildung im Handwerk begonnen haben, waren es im Jahr 2020 nur noch 130.000″, so Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW.

 

Fachkräftemangel Bau

Der Fachkräftemangel ist eines der größten Risiken für das Bauhauptgewerbe. Quelle: Hauptverband der deutschen Bauindustrie

Ukraine-Krieg macht dem Baugewerbe zu schaffen

Die Umsätze steigen konstant, die Auftragsbücher sind voll, die Nachfrage ist hoch – doch immer mehr zeigen sich die Auswirkungen des Ukraine-Krieg auf die Baubranche, vor allem hinsichtlich der kritischen Versorgungslage – jedes dritte Bauunternehmen bezieht Baumaterial aus Russland oder der Ukraine, so eine Umfrage des HDB.

Bereits davor kämpfte die Branche mit Preissteigerungen und Lieferengpässen aufgrund der Covid-Pandemie. Die größten Probleme gibt es momentan wegen der hohen Kraftstoffpreise für Maschinen und im Bereich Materialbeschaffung, so Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost (BIVO).

Das wirkt sich aber nicht nur auf die Rohstoffpreise aus, sondern können manche Materialien gar nicht mehr beschafft werden. Es sei nicht auszuschließen, dass es zu Baustopps kommen kann.

Schlichterspruch sieht Abschaffung von Bau-Mindestlohn II vor

Die Verhandlungen über einen neuen Branchenmindestlohn sind bisher gescheitert. Nun gibt es einen Schlichterspruch, demnach der Mindestlohn 1 um je 4,6 Prozent in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erhöht werden soll. Der Mindestlohn 2 soll auf dem bisherigen Niveau bis Ende 2022 gleich bleiben und dann ab 2023 ganz wegfallen.

Nach dem Schlichterspruch sollen sich außerdem die Tarifvertragsparteien schuldrechtlich verpflichten, die Mindestlohnanpassungen zunächst nach der Teuerungsrate und ab Ende 2026 nach dem Verhältnis zum Ecklohn festzulegen.

Der Schiedsspruch wird den Verbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt und muss innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen oder abgelehnt werden.

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