SiGe-Plan: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Baustellen
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen, kurz RAB, betreffen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen. Aufgestellt und kontinuierlich angepasst werden Sie vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit auf Baustellen zu verbessern und somit auch Gefahren und Arbeitsunfällen vorzubeugen.
In unserer Reihe zum Thema Baustellensicherheit betrachten wir verschiedene Aspekte und Regelungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns deshalb mit dem SiGe-Plan – den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
Wann ist denn ein SiGe-Plan notwendig?
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine übersichtliche Auflistung, bei welchen Bauvorhaben welche Maßnahmen notwendig sind.
Wer erstellt den SiGe-Plan?
Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrer Arbeitgeber tätig, muss mindestens ein geeigneter Koordinator bestimmt werden. Denn dieser unterstützt bei der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz und erstellt den SiGe-Plan. Welche Tätigkeiten der Koordinator ausübt und welche Fähigkeiten dazu notwendig sind, können Sie hier nachlesen:
Die Ausarbeitung kann aber auch an Dritte weitergeben werden. Dabei muss man den Plan aber als dynamische Arbeitshilfe verstehen: Er ist im Laufe des Bauvorhabens laufend anzupassen. Einen Leitfaden zur Erstellung des SiGe-Plans finden Sie hier.
Wann muss der Koordinator den SiGe-Plan erstellen?
Der SiGe-Plan muss schon bei der Ausführungsplanung des Bauvorhabens erstellt werden. In den meisten Fällen bedeutet das, dass den später beim Bauvorhaben tätigen Arbeitgebern und Selbstständigen bereits bei der Bearbeitung des Angebots die Inhalte des Plans zur Verfügung stehen.
Wo muss der SiGe-Plan ausgehangen werden?
Bei der Einrichtung der Baustelle muss der Plan vor Ort auf der Baustelle ausgehangen werden. Der SiGe-Plan muss für alle Beteiligten während ihrer Arbeitszeit einsehbar sein.
Wen betrifft der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan?
Der Plan betrifft alle Arbeiter, die am Bauvorhaben beteiligt sind. Trotzdem sind Arbeitgeber und sonstige Personen durch den Plan nicht von ihren Pflichten gemäß des Arbeitsschutzgesetzes entbunden.
Was muss im Plan enthalten sein?
Die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen sind der Inhalt des SiGe-Plans. Gegebenenfalls enthält er auch besondere Maßnahmen für gefährliche Arbeiten (siehe RAB Anhang II). Berücksichtigt werden aber auch betriebliche Tätigkeiten auf dem Baugelände oder in dessen näherer Umgebung, wenn diese die Vorgänge auf der Baustelle beeinflussen können. Die inhaltlichen Mindestanforderungen sind deshalb:
- Arbeitsabläufe
- Zeitliche sowie räumliche Zuordnung der Arbeitsabläufe
- Arbeitsschutzbestimmungen
- Gefährdungen
- Maßnahmen, um Gefährdungen zu minimieren bzw. zu vermeiden
Empfohlene weitere Angaben:
- Germine
- Gefährdung Dritter
- Vorgesehene/beauftragte Unternehmer
- Mitgeltende Unterlagen
- Ausschreibungstexte
- Informationsmaterialien zum Arbeits- sowie Gesundheitsschutz
Detailinformationen zu diesen Angaben erhalten Sie in den RAB 31/Abschnitt 3.
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