Neuigkeiten Arbeits- und Steuerrecht 2019 in Deutschland

Arbeits- und Steuerrecht in Deutschland: Mit dem Jahreswechsel treten in Deutschland auch eine Reihe von neuen Regelungen in Kraft, die Unternehmer auf jeden Fall kennen sollten. Angefangen von einer neuen Regel bezüglich der Besteuerung von Firmenwagen, bis zu Steuererleichterungen bei Umsätzen im EU-Ausland. In diesem Blogartikel haben wir die relevantesten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Arbeits- und Steuerrecht: Mindestlohn steigt

Diese Änderung dürfte den meisten schon bekannt sein. Seit dem 1.1.2019 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 8,83 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben.

Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärung

Ab dem Jahr 2019 können sich Steuerpflichtige für die Steuererklärung von 2018 etwas mehr Zeit lassen. Der Fristtermin wurde vom 31. Mai auf den 31. Juli nach hinten verlegt. Dies gilt allerdings nur für die Steuererklärung von 2018, für die Steuererklärung von 2017 gilt nach wie vor der 31. Mai 2019 als Abgabetermin.

Steuerlicher Vorteil für E-Autos

Für Firmenwagen wird der geldwerte Vorteil monatlich mit einem Prozent vom Bruttolistenpreis versteuert. Ab 2019 müssen Unternehmen für Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb monatlich nur noch 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis ansetzen. Diese Regelung gilt für alle Firmen- bzw. Dienstwägen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Dezember 2021 angeschafft werden. Diese Regelung gilt auch für geleaste Fahrzeuge.

Qualifizierungschancengesetz

Die Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung nimmt in den deutschen Unternehmen Einzug. Angestellte, die vom Strukturwandel der Digitalisierung betroffen sind, erhalten eine stärkere Weiterbildungsförderung. Dieses neue Gesetz soll in erster Linie dafür sorgen, dass Arbeitnehmer dem stetig zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsmarkt gewachsen sind. In der Praxis sieht das dann so aus, dass Arbeitgeber, die sich an den Kosten von Weiterbildungen bei einem zugelassenen Träger beteiligen, einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit bekommen.

Haftung für Internet-Marktplätze

Ab Januar 2019 ändert sich beim Arbeits- und Steuerrecht auch etwas für Betreiber elektronischer Marktplätze, wie z.B. Amazon oder Ebay. Sollten Händler auf ihren Plattformen die Umsatzsteuer aber nicht ordnungsgemäß abführen, haften die Betreiber der Marktplätze.

Drittes Geschlecht

Neben „männlich“ und „weiblich“ gibt es laut Beschluss des Bundesverfassungerichts aber Januar 2019 ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister. Dort kann ab diesem Jahr auch „divers“ stehen. Das ist für Arbeitgeber besonders in Bezug auf Stellenanzeigen relevant. Neben der Berufsbezeichnung, wird künftig (m/w/d) inseriert – wobei das „d“ für divers steht. Bei Nichteinhaltung droht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Strafe wegen Diskriminierung.

 

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Quellen:

Impulse
Rechnungswesenportal.de

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