Leistungsphasen und Neuerungen der HOAI einfach erklärt
Die HOAI ist die Honoarordnung für Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure und dient grundsätzlich zur Ermittlung des Honorars in Deutschland. Wir haben uns mit ihr auseinandergesetzt und für Sie die wichtigste Neuerung zusammengefasst und die Leistungsphasen nachvollziehbar erklärt.
Wer muss sich an die HOAI halten?
Bisher wurde die HOAI als das Preisrecht für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieure angesehen. Zu Planungsleistungen für Maschinen- und Anlagenbau, Verfahrens-, Elektro- und Prozesstechnik gibt es in der HOAI zwar Regelungen, diese müssen allerdings nicht verpflichtend eingehalten werden. Die Honorarordnung für Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure ist leistungsbezogen. Das heißt, sie gilt auch dann, wenn Freiberufler, Einzelunternehmen, juristische Personen etc. vereinbarte Leistungen durchführen und in Rechnung stellen.
Welche Neuerungen gibt es seit 2021 in der HOAI?
Der Europäische Gerichtshof hat in einem 2019 gefällten Urteil entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind und gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstößt. Der deutsche Gesetzgeber musste also die Verstöße in der HOAI beheben. Man entschied sich dazu, das zuvor grundsätzlich verbindliche Preisrecht nur noch als unverbindliche Honorarempfehlung zu nutzen.
Die Mindest-und Höchstsätze der HOAI kommen in der neuen HOAI 2021 nicht mehr vor. Das bedeutet, dass die Verträge der Architekt*innen und Ingenieure frei verhandelbar sind und keinen fixen Sätzen unterworfen sind. Es ist auch möglich, bei den vertraglichen Vereinbarungen nur Teile der HOAI heranzuziehen. Außerdem wurden Leistungsbilder aktualisiert. Die Honorarvereinbarungen sind nun auch in Textform zulässig. Weiters regelt zukünftig Fälligkeit und Abschlagszahlungen § 650 des BGB.
Was sind Leistungsphasen?
Die Leistungsphasen der HOAI kann man als Abschnitte der Planungsleistungen im Bauwesen bezeichnen, die notwendig sind, um ein Bauvorhaben in die Tat zusetzten. Für die Planungsleistungen für den Bau gibt es in Deutschland die Honorarodung für Architekten und Ingenieure.
Leistungsphasen der HOAI – LP1
In der ersten Leistungsphase nach HOAI geht es um die Grundlagenermittlung. Für den Architekten geht es darum herauszufinden, wie der Bauherr sich sein Bauwerk vorstellt und welche Anforderungen erfüllt werden sollen. Zusätzlich fallen in die erste Leistungsphase der HOAI Fragen wie: Wann ist der Baubeginn? Wo ist der Standort? Wie wird das Bauwerk genutzt? Oder ist das Grundstück überhaupt geeignet? Damit diese Fragen unmissverständlich geklärt werden, ist es ratsam, dass Architekten und Bauherrn diese zusammen beantworten. Beispielsweise sollten der Bauherr und der Architekt das Baugrundstück gemeinsam besichtigen. In diese Leistungsphase nach der HOAI gehört außerdem die Frage der Finanzierung.
Zu den wichtigsten Architekten- und Ingenieurleistungen in der ersten Bauphase der HOAI zählen wie bereits erwähnt unmissverständliche Klärung der Aufgabenstellung und der Materialbedarfsplanung für das Bauprojekt. Der Architekt berät den Bauherrn beim Thema Leistungs-und Untersuchungsbedarf. Ebenso beinhaltet die erste Leistungsphase der HOAI das Verfassen von Entscheidungshilfen für die Auswahl von anderen fachlichen Beteiligten in der Planung. Genauso bedeutend sind die Dokumentation und verständliche Erklärung und Dokumentation der Resultate.
Leistungsphasen der HOAI – LP2
War die Grundlagenermittlung erfolgreich, startet die zweite Leistungsphase nach HOAI. Die Vorplanungsphase, auch bekannt als die Projekt-und Planungsvorbereitungsphase. Diese gilt auch als die längste aller Leistungsphasen.
In der Vorplanung werden erstmals erste anschaulicher Entwurfsvarianten zum Projekt sowie ein Kostenvoranschlag (nach DIN 276) erstellt. Architekt*innen integrieren in dieser Leistungsphase oft schon das Bauordnungsamt. Die zentralen Fragen drehen sich hier um die Auslegung und Funktion des Bauwerks. Weiters klärt man in dieser Phase die städtebaulichen, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen, bauphysikalischen, energiewirtschaftlichen, sozialen und öffentlich-rechtlichen Bedingungen ab.
Es ist notwendig, dass man die Resultate von Analysen, Berechnungen, Klärungen etc. den anderen in die Planung involvierten Fachplanern zur Verfügung stellt. So schafft man eine Basis dafür, dass die fachlichen Beteiligten ihre erbrachte Leistungen koordinieren und in die Planung integrieren können.
Der Architekt prüft zu diesem Zeitpunkt auch, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Damit ein Bauvorhaben auch klappt, stellt man ab hier bereits Terminpläne bereit, um die wesentlichen Planungs- und Bauabläufe festzulegen. Alle Erkenntnisse und Entwürfe etc. werden wieder zusammengefasst, erklärt und dokumentiert.
Leistungsphasen der HOAI – LP3
Die dritte Phase der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen nennt man Entwurfsplanung oder System- und Integrationsplanung. Darin wird das Bauwerk unter Berücksichtigung der städtebaulichen, gestalterischen, sozialen und rechtlichen Bedingungen weiterentwickelt, geplant und erstellt.
Das Ziel in dieser Leistungsphase nach der HOAI ist es, das bisherige Entwurfskonzept in ein realisierbares Planungskonzept umzusetzen. Die Beiträge von den Fachplanern integriert man am besten genau zu diesem Zeitpunkt. Zur Dokumentationen, Zusammenfassungen und Erklärungen fügt man nun auch die Objektbeschreibung hinzu.
Zumeist kommt es in dieser Phase bereits zu Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit des Objektes. In dieser Leistungsphase der HOAI werden die bisher geschätzten anrechenbaren Kosten mit den Kostenberechnungen verglichen. Auch der weitere Terminplan nimmt immer mehr Gestalt an.
Leistungsphasen der HOAI – LP4
Die vierte Leistungsphase der HOAI ist die Genehmigungsphase. In dieser Phase werden die Resultate der vorangegangenen Phasen dringend benötigt. Daraus werden Vorlagen und Nachweise erstellt, die für öffentliche Genehmigungen oder Zustimmungen benötigt werden.
Hinzukommen besondere Antragstellungen beispielsweise für Ausnahmen und Befreiungen. Natürlich nimmt man nun regelmäßig die Beiträge der anderen Fachplaner in die Dokumente und Pläne auf. Nun muss der*die Verantwortliche genehmigungsfähige Pläne schaffen, die den Forderungen der Baubehörden entsprechen. Mit allen Planungsunterlagen inklusive Berechnungen, Beschreibungen, Vorlagen und Formularen stellt man dann den Antrag für das Bauprojekt beim Amt.
Leistungsphasen der HOAI – LP5
In der fünften Leistungsphase der HOAI ist es besonders wichtig, dass der Architekt mit den involvierten Fachplanern eng zusammenarbeitet. In der Ausführungsphase werden die Entwürfe ausgeweitet. Es geht nun schon um die Massenermittlung des Projektes. Einfach ausgedrückt bedeutet das, es geht um die genaue Berechnung der Baustoffmengen. Diese Massenermittlung sowie die detaillierte Beschreibung des Objektes ist die Grundlage für die Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse.
Die Montagepläne der Objektplaner müssen in dieser Leistungsphase der HOAI überprüft werden. Idealerweise sind bereits gewerkvertretende Subunternehmer involviert. Diese überprüfen dann die Übereinstimmung der Entwürfe und der Ausführungspläne ihrerseits. Fehler und Probleme müssen bis dato ausgemerzt sein. Die detaillierte Objektbeschreibung dieser Phase bildet die Grundlage für die Arbeiten der Fachkräfte und Fachfirmen.
Leistungsphasen der HOAI – LP6
Nach der HOAI ist die Vorbereitung der Vergabe ebenso Teil der Aufgaben des Architekten. Dazu gehört ein Terminplan für die Vergabe. Nun erstellt man die Vergabeunterlagen. Inhalt dieser sind die Leistungsbeschreibung und die Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen. Hinzu kommen noch die Mengen des Baumaterials.
Die einzelnen Leistungsbereiche werden für jedes Gewerk zusammengefasst. Die Kosten überprüft und vergleicht man noch einmal eingehend. Dazu gehört auch die Kostenkontrolle der Leistungsverzeichnisse der anderen Planer. In dieser Phase kommt es selbstverständlich wieder zur Abstimmung der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen Fachplaner.
Leistungsphasen der HOAI – LP7
In dieser Leistungsphase nach der HOAI muss der Architekt die Vergabe der Fachplaner koordinieren. Man holt Angebote von Fachfirmen ein. Diese potenziellen Fachfirmen sucht, soweit möglich der Architekt aus. Dazu versendet man die Leistungsverzeichnisse an mögliche Auftragnehmer.
Nach der Rücksendung dieser Leistungsverzeichnisse ist es möglich, einen Kostenvergleich beziehungsweise einen Angebotsvergleich anzustellen. Oder drücken wir es anders aus: Der Architekt weiß, wer teuer ist und wer nicht. Gespräche mit den Bietern führt ebenso der Architekt.
Es ist Pflicht, auch das Vergabeverfahren zu dokumentieren, damit im Nachhinein alle Entscheidungen logisch nachvollziehbar sind. Außerdem erstellt der Verantwortliche auch die Vertragsunterlagen für die beauftragten Fachfirmen. Der Architekt gibt dem Auftraggeber Empfehlungen für die Vergabe und wirkt auf die Auftragserteilung ein.
Leistungsphasen der HOAI – LP8
Die Objektüberwachung beziehungsweise die Bauüberwachung und Dokumentation ist die umfassendste Phase für einen Architekten. Der Hauptaufgabenbereich in dieser Leistungsphase nach der HOAI ist die Überwachung und Dokumentation. Beispielsweise ob die Ausführungen auf der Baustelle mit den öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen übereinstimmen. Oder die Überwachung des vorab erstellten Bauterminplans, der alle wichtigen Gewerke und deren Meilensteine beinhaltet.
Ist der Architekt dabei erfolgreich, erkennt man Probleme früher und kann sie so schneller aus der Welt geschafft oder ihnen entgegenwirken. So spart man Zeit und Geld. Die Fachfirmen reichen ihre Rechnungen dann bei dem Architekten ein. Dieser prüft die Rechnungsunterlagen genauestens und verhandelt, wenn notwendig nach oder berichtigt. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch den Architekten. Er überwacht die Beseitigung der bei der Übergabe festgestellten Mängel.
Leistungsphasen der HOAI – LP9
Die Letzte der Leistungsphasen der HOAI ist die Objektbetreuung. Nach Abschluss der Bauarbeiten begeht der Verantwortliche das Objekt zur Mängelfeststellung. In der vorangegangenen Leistungsphase listet der Architekt die Verjährungsfristen genauestens auf. Stellt man in der Verjährungsfrist Mängel fest, bewertet der Architekt diese für die Gewährleistungsansprüche. Auch bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen wirkt der Architekt mit.
Details zu den Sonderleistungen der HOAI können sie hier nachlesen.