Leistungsfragen und Mängelansprüche gegenüber Subunternehmer
Leistungsfragen und Mängelansprüche: Die Zusammenarbeit mit Subunternehmen wirft häufig viele Fragen auf. Die Auslagerung gewisser Teilbereiche an Nachunternehmer ist zwar schon lange keine Seltenheit mehr, oft treten aber dennoch Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen eines solchen Dienstverhältnisses auf. Ein besonders stark debattiertes Thema ist das der Mängel- und Leistungsansprüche gegen Subunternehmer. Wenn auch Sie mehr zu diesem Thema erfahren wollen, dann lesen Sie weiter.
Die Vertragsparteien
Generell unterscheidet man zwischen Generalunternehmer, Auftraggeber und Subunternehmer. Der Auftraggeber erteilt dem Generalunternehmer einen Auftrag. Für die Erfüllung einzelner Gewerke oder Spezialaufgaben innerhalb dieses Auftrags, wird von diesem wiederum ein Subunternehmer beauftragt. Der Subunternehmer und der Auftraggeber stehen in keiner Rechtsbeziehung zueinander, der Generalunternehmer bleibt der alleinige Vertragspartner des Subunternehmers. Der Subunternehmer ist ausschließlich dem Generalunternehmer verpflichtet, da er laut § 278 BGB als Erfüllungsgehilfe agiert.
Leistungsfragen und Mängelansprüche: Haftungsfragen
Der Generalunternehmer muss sicherstellen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, unter anderem auch die Dokumentationspflicht, eingehalten werden. Grundsätzlich übernimmt er auch die Haftung für alle Rechtsverstöße seiner beauftragten Subunternehmer. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Nachunternehmerverträge eine Nachunternehmererklärung verlangt. In dieser hat der Subunternehmer seine Rechtstreue in handelsrechtlicher, steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht nachzuweisen. Für ein etwaiges Verschulden des Subunternehmers haftet ebenso nach § 278 BGB der Generalunternehmer. Es können aber jedoch Ansprüche an den Subunternehmer weitergegeben, und Mängelbeseitigungen eingefordert werden.
Leistungsfragen
Um etwaige Unklarheiten bezüglich der zu erbringenden Leistungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass das Leistungsverzeichnis, die Baupläne, etc. ohne jede Änderung an das Subunternehmen weitergeleitet werden. Diese müssen nicht vollständig weitergeleitet werden, sondern nur zu dem Teil, der vom Subunternehmer zu erbringen ist. Achtung! Die Haftungskette Hauptunternehmen – Auftraggeber – Subunternehmen steht auch nur dann, wenn diese Dokumente ohne Änderungen an den Subunternehmer weitergeleitet wurden.
Verlassen Sie sich auf Profis
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