Beweissicherung im Schadensfall: Das gilt es zu beachten
Gibt es Schäden bei einem Bauprojekt, kann man längere Streitigkeiten verkürzen und somit auch zusätzliche Kosten durch die richtige Beweissicherung im Schadensfall reduzieren. Ebenso kann man sich vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützen. Mehr zu den Verfahren der Beweissicherung erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist eine Beweissicherung im Schadensfall?
Eine Beweissicherung im Schadensfall erlaubt strittigen Bauparteien sich abzusichern. Dazu werden der aktuelle Zustand einer Sache, der Grund von Mängeln und Schäden und ebenso die möglichen Kosten für die Beseitigung von qualifizierten Sachverständigen festgestellt.
Beweissicherung im Schadensfall: Vor dem Baustart
Laut der VOB/B ist die Beweissicherung im Schadensfall bereits vor dem Baustart verpflichtend. Dabei wird der Ist-Zustand der umliegenden Grundstücke und Gebäude ermittelt. Dies kann sehr hilfreich sein, wenn sie nachweisen können, dass der Schaden an der Garagenfassade des Nachbarn schon vor Baubeginn vorhanden war. (Man kann nie wissen, was übereifrigen Nachbarn so einfällt.)
Es ist also wichtig, Schäden an Straßen und Zufahrten, technischen Anlagen, Zäunen, Bepflanzungen, Fassaden und Innenräumen von Gebäuden festzuhalten. Die Dokumentation erfolgt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, idealerweise in Text-Form und durch Fotos. Die Aufzeichnungen enthalten auch immer die wichtigsten Eckdaten des Bauprojektes.
Privates Beweissicherungsverfahren
Leider ist es keine Seltenheit, dass Baumängel oder Schäden auftreten. Nehmen Auftraggeber und Auftragnehmer jedoch die Baudokumentation ernst, kann das dazu beitragen, dass man sich im Falle von Schäden schnell außergerichtlich einigt. Besteht allerdings schon ein Vertrauensproblem, kann ein Privatgutachten eines unabhängigen Sachverständigen dabei helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dabei ist zu beachten, dass ein Privatgutachten weniger wiegt als ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren.
Was ist ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren?
Ein gerichtliches oder selbstständiges Beweisverfahren beantragt man bei Gericht. Das Gericht beauftragt dann einen vereidigten unabhängigen Sachverständigen, der ein Gutachten ermittelt. Die Beweissicherung im Schadensfall durch einen gerichtlichen Gutachter ist häufig mit hohen Kosten verbunden, von denen erst im Laufe des Verfahrens oder des Prozesses entschieden wird, wer sie trägt.
Grundsätzlich sind dabei Regelungen gesetzlich festgehalten. Beispielsweise kann ein Antrag auf Beweissicherung gestellt werden, wenn die gegnerische Partei zustimmt. Das Beweisverfahren kann auch beantragt werden, wenn Beweismittel beispielsweise wegen weiterlaufender Bauarbeiten nur noch schwer genutzt werden können oder verschwinden. Beteiligungskosten oder Mängelgründe können ebenso Gründe für einen Antrag auf Beweissicherung sein.
Im Vordergrund eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens, steht immer das Gerichtsverfahren kurz und die Kosten gering zu halten, indem es idealerweise zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.
GUT ZU WISSEN: Während einer gerichtlichen / selbstständigen Beweissicherung steht die Gewährleistungsfrist still und läuft erst nach Ende des Verfahrens weiter.
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Wie läuft ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ab?
Will man als geschädigte Partei einen Prozess vermeiden, ist der erste Schritt ein Beweissicherungsverfahren beim zuständigen Gericht zu beantragen.
Inhaltlich müssen Dinge wie die Bezeichnung der gegnerischen Partei, der Baumangel oder Schadensfall, für den die Beweise erhoben werden sollen, Zeugen oder andere erlaubte Beweismittel und überzeugende Begründungen, warum ein selbstständiges Beweisverfahren notwendig ist.
Gutachter für die Beweissicherung im Schadensfall
Das Gericht überprüft alles und beauftragt dann einen neutralen, fachkompetenten Gutachter, der vereidigt ist. Die Antragspartei kann einen Sachverständigen vorschlagen, dies bedeutet aber nicht, dass das Gericht diesen auch bestimmt. Hat die Antragspartei allerdings Bedenken bezüglich der Voreingenommenheit eins Sachverständigen, kann (nur mit triftigem Grund) abgelehnt werden.
Beweissicherung von Schäden oder Mängeln vor Ort
Gibt es einen Sachverständigen, vereinbart dieser einen Termin vor Ort mit beiden Parteien. Die Streitparteien haben davor bis zu vierzehn Tage Zeit, um selbst Dokumente und Beweise zu sammeln. Vor Ort prüft der Sachverständige dann die Beweismittel und dokumentiert die Sachverhalte.
GUT ZU WISSEN: Es ist sehr wichtig alles lückenlos schriftlich und mit Fotos zu dokumentieren und danach alles ordentlich aufzubewahren. So können Sie dem Gutachter alles ordentlich und schnell vorlegen. Das spart wiederum Zeit und Geld.
Vom selbstständigen Beweissicherungsverfahren zum Gutachten
Bis das Gutachten des beauftragten Sachverständigen erstellt ist, können Wochen, ja sogar Monate vergehen. Darin stehen Informationen zum Zustand der Sache, ebenso wie die genaue Darstellung von Mängeln und Schäden.
Auch die Ursachen, die Maßnahmen zur Beseitigung und die dadurch entstehenden Kosten sind darin festgehalten. Damit wird später festgestellt, wer die Kosten für den Schaden oder die Mängel tragen muss. Gibt es ungeklärte Fragen, fordert man ein ergänzendes Gutachten an.
Gutachten wird dem Gericht vorgelegt
Ist das Gutachten vollständig, bekommen es alle Parteien zur Einsicht. Vor Gericht stellt der Sachverständige seine Erkenntnisse mündlich dar. Nachdem das Gutachten und die Erkenntnisse geprüft sind, kommt es zu einer Entscheidung.
Entweder wird das Gutachten als ausreichend eingestuft oder als unzureichend erklärt. Im ersten Fall kommt es dann zu einer außergerichtlichen Einigung, einer Anlage oder dem Hauptprozess. Im zweiten Fall wird ein neues Gutachten notwendig.
Fazit zur Beweissicherung im Schadensfall
Egal welches Beweissicherungsverfahren zum Einsatz kommt, es ist immer von Vorteil, wenn vorab schon die Bauarbeiten und die Beweissicherung von Schäden und Mängel lückenlos schriftlich und mit Fotos dokumentiert werden. So haben Auftraggeber und Auftragnehmer immer die Möglichkeit kostspielige Rechtsstreits zu vermeiden.