A1-Papiere und Zollmeldung

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Bei Auftragsvergabe benötigen wir neben Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen (falls nicht EU-angehörige Mitarbeiter eingesetzt werden), einer aktuellen Haftpflichtversicherung (muss auch für das Einsatzland gelten!), einer Namensliste (Vor- und Nachname, Geburtstag, Nationalität) und Ausbildungsnachweisen auch A1-Papiere und eine Zollmeldung.

A1-Papiere

Bei Arbeitnehmern aus EU-Ländern bleibt die Sozialversicherungspflicht des entsandten Arbeitnehmers im Entsendestaat bestehen. Die gilt bei bis zu 24-monatigen Entsendungen. Deshalb muss die bestehende Versicherung mithilfe der sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden – für jeden entsandten Arbeitnehmer einzeln. Die A1-Bescheinigung belegt also, dass der Arbeitnehmer versichert und welches Sozialsystem für ihn zuständig ist. So kann man auch vermeiden, dass bei einer Entsendung Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten berechnet werden.

Wo bekommt man die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung muss der zuständige Versicherungsträger im Entsendestaat ausfüllen. Ist die Person gewöhnlich in zwei oder mehr Staaten gewöhnlich tätig, muss der Antrag aber beim Träger des Wohnsitzstaates eingebracht werden.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Folgende Daten müssen bei der Antragsstellung übermittelt werden:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum und Versicherungsnummer
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift im Wohnsitzstaat
  • Anschrift im Aufenthaltsstaat (falls bekannt)
  • Anfang und vorraussichtliche Dauer der Tätigkeit (bei Entsendungen)
  • Grund der Beantragung (z. B. Entsendung als Arbeitnehmer)

Des weiteren müssen Angaben zur Tätigkeit gemacht werden:

  • Art der Beschäftigung (Arbeitnehmer bzw. Selbständiger)
  • Firmenname und Sitz
  • Ggf. österreichische Beitragskontonummer des Arbeitgebers/Selbständigen
  • Beschäftigungsort/e
  • Hochseeschifffahrt: Flagge, unter der das Schiff fährt sowie Name und der Sitz der Reederei

Achtung bei Entsendungen: Der Arbeitgeber muss formlos bestätigen, dass keine Ablöse der entsendeten Person (Entsendedauer max. 24 Monate) vorliegt.

Zollmeldung Mindestlohn

Die Meldepflicht ergibt sich aus dem deutschen Mindestlohngesetz, das die Einhaltung eines bestimmten Mindestlohns vorsieht.

Bevor es zum Einsatz kommt, muss das ausländische Subunternehmen den Inlandseinsatz in Deutschland melden. Dies kann online auf dem Meldeportal Mindestlohn durchgeführt werden: Mit Hilfe des Portals können Arbeitgeber die Anmeldungen der Arbeiter, die nach Deutschland gesendet werden sollen, übermitteln. Dafür sind nur eine einmalige Registrierung und ein Anlegen eines Benutzerkontos notwendig.

In unserem Blog finden Sie weitere wichtige Informationen!

Über diesen Blog

Aktuelles und Informationen rund um den internationalen Einsatz und die Vermittlung von Subunternehmen.